Allgemeine Geschäftsbedingungen

‡ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Bittorf-Elektronik gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
(2) Der Verwendung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen, als den nachstehenden, wird widersprochen
‡ 2 Vertragsgegenstand
(1) Bittorf-Elektronik liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Im übrigen gilt ‡ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB. Kommt es zum Rücktritt,
so ist Bittorf-Elektronik verpflichtet, unverzüglich etwa geleistete Anzahlungen und/oder Vorauszahlungen gutzuschreiben, oder auf Wunsch per Scheck oder Überweisung zurückzuzahlen.
(2) Ist der Kunde ein Verbraucher i.S.d. ‡ 13 BGB, so wird auf die Belehrung zum Widerrufrecht des Kunden verwiesen.
‡ 3 Verfügbarkeitsvorbehalt
(1) Sollte Bittorf-Elektronik nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei Bittorf-Elektronik verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen
nicht geliefert werden kann, kann Bittorf-Elektronik entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten, im übrigen gelten die ‡‡ 434 Abs. 3, 475 Abs. 1 BGB.
(2) Die Bittorf-Elektronik wird nach Erkennbarkeit der Nichtverfügbarkeit den Kunden unverzüglich über diese unterrichten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Bittorf-Elektronik umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Bittorf-Elektronik oder den Kunden erstatten.
‡ 4 Lieferung
(1) Bittorf-Elektronik trägt das gesamte Risiko für Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transportweg zum Kunden. Bittorf-Elektronik bittet bei unvollständiger Lieferung oder Beschädigung auf dem Transportweg um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden. Aus der Nichtberücksichtigung der Bitte um umgehende Benachrichtigung entstehen dem
Kunden keine Nachteile.
(2) Bestellt der Kunde eine Lieferung und trifft die Ware auch nicht innerhalb einer im Einzelfall möglichen vertretbaren Kulanzzeit ein, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an Bittorf-Elektronik zurückzusenden.
(3) Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, Bittorf-Elektronik trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(4) Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne Berechnung und Versandkosten nachgeliefert.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt der Verkäufer Verpackung und Versandart nach eigenem Ermessen.
‡ 5 Preis, Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Preisänderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich, falls nicht
anders vereinbart, frei ab Lager.
(2) Auf der Rechnung werden neben dem Nettopreis für die Ware die Preise für ergänzende Leistungen ausgewiesen: Verpackung, Versand, etc, sowie die jeweils zum Zeitpunkt der
Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer (bei Privatkunden).
(3) Bittorf-Elektronik behält sich zur Absicherung des Bonitätsrisikos im Einzelfall vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschließen und erbetene Lieferungen nur gegen Vorauszahlung,
Nachnahme- oder Sofortzahlung bei Lieferung durchzuführen.
‡ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Bittorf-Elektronik behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor.
(2) Soweit Bittorf-Elektronik im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in
dem Zeitpunkt vom Kunden auf Bittorf-Elektronik bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Bittorf-Elektronik die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde
die Austauschlieferung von Bittorf-Elektronik erhält.
‡ 7 Gewährleistung
(1) Bittorf-Elektronik gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln, d. h., dass sie sich für die
den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnlichste Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich
ist und die der Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Bittorf-Elektronik bzw. des Herstellers erwarten kann. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
gemäß ‡ 434 Abs. 2 und 3 BGB.
(2) Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu Überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang,
und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungspflicht vorzunehmen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß ‡‡ 434 ff, 475 Abs. 1 BGB. (3) Soweit eine Überprüfung der Ware auf Mängel und Vollständigkeit bereits ohne Zerstörung
der Originalverpackung möglich ist, ist der Kunde gehalten die Verpackung nicht zu beschädigen. Anderenfalls ist Bittorf-Elektronik berechtigt, nur 95% des Nettokaufpreises
zu erstatten. Dem Kunden steht die Möglichkeit offen nachzuweisen, dass der Mangel erst nach Eröffnung der Verpackung erkennbar war.
(4) Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mit dem Zugang der Ware beim Kunden.
(5) Im Falle des Mangels kann der Kunde gemäß ‡ 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Bittorf-Elektronik
kann im Rahmen des ‡ 439 BGB die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer
Reparatur die Beseitigung des Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des ‡ 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen,
den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt ‡ 437 BGB.
(6) Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst
später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Andernfalls steht es Bittorf-Elektronik frei,
den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.
‡ 8 Haftung
(1) Bittorf-Elektronik und ihre Mitarbeiter haften in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie
aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle, dass schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind, bei schuldhafter Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß ‡ 437 Ziffer 2 BGB haftet Bittorf-Elektronik im gesetzlichen Umfang.
(3) Bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Bittorf-Elektronik begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind
insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadensersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Im Falle von Datenverlusten haftet Bittorf-Elektronik nur, wenn der Kunde die Datenbestände regelmäßig mindestens einmal täglich nachweisbar gesichert hat. Ansonsten wird
mit Ausnahme der Fälle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eine Haftung ausgeschlossen.
‡ 9 Rechtswahl
(1) Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Bittorf-Elektronik und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-
Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 bleibt ausgeschlossen.
(2) Die Bestimmungen des ‡ 9 (1) lassen zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt, wenn und soweit der
Kunde einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde
die zum Abschluss des Kaufvertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
‡ 10 Verschiedenes
(1) Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt werden.
‡ 11 Datenschutz
(1) Die persönlichen Daten des Kunden werden für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
(2) Die erhobenen Daten werden an die ASWO International Service GmbH, Riesweg 1, 31036 zur weiteren Bearbeitung der Bestellung weitergeleitet. Der Kunde stimmt bereits
bei Vertragsschluss der Verwendung seiner persönlichen Daten in diesem Umfang zu.
(3) Bittorf-Elektronik wird Kundendaten nicht Über den vorgenannten Umfang verwerten oder
weitergeben.